Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Herrn Knackstedt – nachfolgend stellvertretend jk-media genannt – und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach Auftragserteilung schriftlich widerspricht.

  1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

    1. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von jk-media weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber jk-media eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
    3. jk-media überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
      Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. jk-media bleibt in jedem Fall, auch wenn jk-media das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
    4. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen jk-media und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
    5. jk-media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
      Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, jk-media eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht jk-media, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  2. Vergütung

    1. Die Vergütungen sind gemäß deutscher Kleinunternehmervereinbarung Bruttobeträge ohne Mehrwertsteuerausweisung, zahlbar ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen.
    2. jk-media behält sich zur Wahrung der eigenen Interessen vor, eine Anzahlung in Höhe von maximal 50% des Auftragsvolumens zu verlangen, bevor mit der Auftragsabwicklung begonnen wird.
    3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt. Sofern durch den Kunden ein Auftragsabbruch oder etwaige Neugestaltungen gewünscht werden, so dass es nicht zu der Fertigstellung zum vereinbarten Gesamtppreis kommt, so wird durch jk-media die tatsächliche bis dahin benötigte Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Hierbei zu Grunde gelegt wird ein fester Stundensatz von 45 Euro.
    4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
    5. Zur Wahrung der eigenen Interessen werden Neugestaltungen von Webseiten durch jk-media auf dem hausinternen Server abgelegt und zur Kontrolle dort dem Kunden in einem Unterordner zur Verfügung gestellt. jk-media behält sich vor bei ausbleibenden Zahlungen durch den Kunden bis zum kompletten Geldeingang einen Upload der fertigen Webseite auf den Kundenserver zu verweigern.
  3. Fremdleistungen

    1. jk-media ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen des Auftraggeber zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, jk-media hierzu schriftliche Vollmachten zu erteilen.
    2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnungen von jk-media abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, jk-media im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
  4. Eigentum, Rückgabepflicht

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind jk-media spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
    2. Bei Beschädigungen oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachungen eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  5. Herausgabe von Daten

    1. jk-media ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass jk-media ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    2. Hat jk-media dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von jk-media verändert werden.
    3. Gefahr und Kosten des Transports von Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
    4. jk-media haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträger, Dateien und Daten. Die Haftung von jk-media ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    1. Der Auftraggeber legt jk-media vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
    2. Soll jk-media die Produktionsüberwachung durchführen, schließen jk-media und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt jk-media die Produktionsüberwachung durch, entscheidet jk-media nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
    3. Von allen Vervielfältigungen überlässt der Auftraggeber jk-media zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
  7. Haftung

    1. jk-media haftet nur für Schäden, die jk-media selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultiert.
    2. Die Zusendung und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnungen des Auftraggebers.
    3. Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Texten und Bildern.
    4. jk-media haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
    5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei jk-media geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für jk-media Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann jk-media eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit kann jk-media auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an jk-media übergebenen Vorlagen, Texte und Bilder berechtigt ist und dass diese von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen, Texte oder Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber jk-media im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  9. Schlussbestimmung

    1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von jk-media als Gerichtsstand vereinbart.
    2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Stand: April 2018 – jk-media